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   BFH, 28.04.1999 - V R 49/98   

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https://dejure.org/1999,7007
BFH, 28.04.1999 - V R 49/98 (https://dejure.org/1999,7007)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1999 - V R 49/98 (https://dejure.org/1999,7007)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1999 - V R 49/98 (https://dejure.org/1999,7007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ehrenamtliche Richter - Besetzung des Senats - Übergabe des Urteils - Fristgerechte Übergabe des Urteils

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § ... 115 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 103; ; FGO § 94; ; FGO § 104 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 160 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 6; ; ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verspätete Urteilszustellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1364
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BFH, 28.04.1999 - V R 49/98
    Das ist erst bei einer --hier nicht vorhandenen-- Verspätung um mindestens fünf Monate anzunehmen (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 2603, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674; BFH-Beschlüsse vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208; vom 11. Juni 1997 I R 86/96, BFH/NV 1997, 878).
  • BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97

    Verwaltungsprozeßrecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus BFH, 28.04.1999 - V R 49/98
    cc) Der Senat weicht nicht von Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in der Entscheidung vom 6. Mai 1998 7 B 437/97 (Deutsches Verwaltungsblatt 1998, 1080) ab.
  • BFH, 28.01.1998 - II R 40/95

    Zustellungsfehler als Revisionsgrund - Fehlender Eingangsvermerk der

    Auszug aus BFH, 28.04.1999 - V R 49/98
    Der vorhandene Verfahrensfehler durch Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO wegen der vorgeschriebenen Frist von zwei Wochen für die Übergabe des Urteils bzw. eines von den Berufsrichtern unterschriebenen Urteilstenors an die Geschäftsstelle (entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO) eröffnet die zulassungsfreie Revision nicht (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteile vom 28. Januar 1998 II R 40/95, BFH/NV 1998, 855; vom 14. März 1990 X R 52/88, BFH/NV 1991, 49).
  • BFH, 13.08.1998 - VII R 30/98

    Abschöpfung - Einfuhrumsatzsteuer - Zustellung des Urteils - Öffentliche

    Auszug aus BFH, 28.04.1999 - V R 49/98
    Das ist erst bei einer --hier nicht vorhandenen-- Verspätung um mindestens fünf Monate anzunehmen (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 2603, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674; BFH-Beschlüsse vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208; vom 11. Juni 1997 I R 86/96, BFH/NV 1997, 878).
  • BFH, 14.03.1990 - X R 52/88

    Anforderungen an das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 28.04.1999 - V R 49/98
    Der vorhandene Verfahrensfehler durch Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO wegen der vorgeschriebenen Frist von zwei Wochen für die Übergabe des Urteils bzw. eines von den Berufsrichtern unterschriebenen Urteilstenors an die Geschäftsstelle (entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO) eröffnet die zulassungsfreie Revision nicht (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteile vom 28. Januar 1998 II R 40/95, BFH/NV 1998, 855; vom 14. März 1990 X R 52/88, BFH/NV 1991, 49).
  • BFH, 24.08.1993 - VII R 126/92

    Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 28.04.1999 - V R 49/98
    Die hier gegebene Verspätung der Zustellung des beratenen Urteils führt noch nicht dazu, die Vorentscheidung als nicht mit Gründen versehen zu werten (BFH-Beschluß vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252).
  • BFH, 27.07.1992 - IX R 81/91

    Anforderungen an die Begründung des Revisionsgrundes Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 28.04.1999 - V R 49/98
    Diese Rüge ist nicht schlüssig erhoben worden; denn sie wird im Revisionsverfahren nur berücksichtigt, wenn sich der Verfahrensmangel schlüssig aus dem lückenlosen Vortrag (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 IX R 81/91, BFH/NV 1993, 114) des Revisionsklägers ergibt.
  • BFH, 11.06.1997 - I R 86/96

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei Verstreichen eines Zeitraums von mehr als

    Auszug aus BFH, 28.04.1999 - V R 49/98
    Das ist erst bei einer --hier nicht vorhandenen-- Verspätung um mindestens fünf Monate anzunehmen (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 2603, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674; BFH-Beschlüsse vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208; vom 11. Juni 1997 I R 86/96, BFH/NV 1997, 878).
  • BFH, 19.09.2012 - IV R 45/09

    Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr -

    Dabei handele es sich um einen erheblichen Verfahrensverstoß, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in ständiger Rechtsprechung zu § 116 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) entschieden habe; diesen Grundsätzen habe sich der BFH angeschlossen (BFH-Beschlüsse vom 28. April 1999 V R 49/98, BFH/NV 1999, 1364; vom 25. April 2000 VII R 51/99, BFH/NV 2000, 1232).
  • BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01

    Urteil, Form, Inhalt, Entscheidungsfindung

    Die Urteilsfindung als solche und die Mitwirkung der an der mündlichen Verhandlung beteiligten Richter an der Urteilsfindung brauchten ferner auch nicht in der Sitzungsniederschrift (nachträglich) oder sonst wo protokolliert zu werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252, und vom 28. April 1999 V R 49/98, BFH/NV 1999, 1364).

    b) Sollte der Kläger behaupten wollen, einer oder mehrere der genannten Berufsrichter und ehrenamtlichen Richter hätten im Gegensatz zur Bekundung auf dem Rubrum an der Beratung und Urteilsfällung nicht teilgenommen oder das Urteil sei entgegen § 103 FGO nicht von den Richtern gefällt worden, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, so hätte er dies mit der zulassungsfreien Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO vorbringen müssen (vgl. den Beschluss in BFH/NV 1999, 1364).

  • BFH, 25.04.2000 - VII R 51/99

    Zulassungsfreie Revision; nicht mit Gründen versehene Entscheidung

    b) Auch der Umstand, dass der Urteilstenor der Geschäftsstelle entgegen § 104 Abs. 2 i.V.m. § 105 Abs. 4 Satz 1 FGO möglicherweise ebenfalls erst kurz vor Urteilsausfertigung übergeben wurde, führt für sich allein nicht zur zulassungsfreien Revision, weil es sich bei diesem Verfahrensfehler nicht um einen der in § 116 Abs. 1 FGO genannten handelt (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Februar 1980 VI R 132/79, BFHE 130, 126, BStBl II 1980, 398, und Beschluss vom 28. April 1999 V R 49/98, BFH/NV 1999, 1364).
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